Rechtsformwahl für Unternehmensgründer und -umgründer

Abstract

Die Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen/Institut für Finanzmanagement der Universität Klagenfurt (www.aau.at/bfs) beschäftigt sich im Rahmen des steuerlichen Rechtsformvergleichs mit steuerlichen Überlegungen, die schon vor der tatsächlichen Unternehmensgründung anzustellen sind, um die entsprechenden Vorteilhaftigkeitsüberlegungen in die Wahl der "richtigen" Rechtsform einfließen zu lassen.

Die laufende Besteuerung eines Unternehmens hängt von der gewählten Rechtsform ab (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft). Diese kann zwar mittels späterer Umgründung wieder geändert werden, eine sorgfältige Abwägung aller Vor- und Nachteile einer bestimmten Rechtsform - nicht nur, aber auch in steuerlicher Hinsicht - ist aber unerlässlich, um unternehmerisches Engagement von Anfang an auf ein solides Fundament zu stellen. Nicht zuletzt sind dieselben Überlegungen auch im Vorfeld einer allfälligen Umgründung anzustellen.

Ideas for articles

  • Personengesellschaften (OG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) unterliegen unterschiedlichen steuerlichen Systemen. Dies führt für den Anteilseigner zu unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen und beeinflusst die Wahl der Rechtsform.

Fundamental Literature

  • Auszüge aus: Hübner-Schwarzinger/Kanduth-Kristen (Hrsg) Rechtsformgestaltung für Klein- und Mittelbetriebe, 2. Auflage (2016)
  • Hübner-Schwarzinger, Einführung in das Umgründungssteuergesetz, 2. Auflage (2016)

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Projekt mit zusätzlichen Unterstützungsangeboten
Für Spezialist/innen
Besonders für BHS geeignet
Research Area:

Unternehmenssteuerrecht

Keywords: Steuern, Unternehmen, Unternehmensgründungen, Recht

Offering Institution:
Alpen-Adria-Universität Klagenfurt

Assistance:

Literaturtipps, Besprechung einzelner Fragestellungen, Unterstützung bei der Ausarbeitung der Arbeit in inhaltlicher und formaler Hinsicht, Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Abteilung.

Contact Person:

Ass.-Prof. MMag. Dr. Sabine Zirngast, LL.M.